Allgemeine Geschäftsbedinungen
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ArtificialWorks – AI Agents, Chatbots, Webdesign & Automatisierung
Horstschanze 42, 76829 Landau in der Pfalz · info@artificialworks.de
Stand: Oktober 2025
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§1 Geltungsbereich, Vertragspartner
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen ArtificialWorks und ihren Kunden über AI-Agenten/Chatbots/Voice-Bots, Webdesign, Integrationen und Automatisierungsleistungen.
(2) Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer i.S.d. § 14 BGB; gegenüber Verbrauchern finden diese AGB keine Anwendung.
(3) Abweichende AGB des Kunden gelten nur, wenn ArtificialWorks ihrer Geltung in Textform zustimmt.
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§2 Leistungsumfang
(1) Umfang und Inhalte ergeben sich aus Angebot/Leistungsbeschreibung (Anlage 1).
(2) Sofern vereinbart, betreibt ArtificialWorks die Lösung als laufenden Service (Subscription).
(3) Drittanbieter (z. B. OpenAI, Twilio, Google, Meta, Wix, Calendly) können als Fremdleistungen eingebunden werden. Verträge/Kosten dieser Anbieter bestehen, sofern nicht anders vereinbart, zwischen Kunde und Anbieter; ArtificialWorks agiert als Integrator.
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§3 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt alle erforderlichen Informationen, Zugänge, Inhalte, rechtlichen Hinweise und Freigaben rechtzeitig bereit (u. a. API-Keys, Texte/Bilder, Telefonnummern, Domain/Hosting).
(2) Der Kunde ist verantwortlich für die rechtliche Zulässigkeit seines Einsatzes (insbes. DSGVO/TTDSG, UWG/Telefonwerbung, Einwilligungen, Impressum/Informationspflichten, Gesprächsaufzeichnung).
(3) Tests/Abnahmen erfolgen zeitnah; ausbleibendes Feedback >5 Werktage nach Übergabe gilt als Abnahme/Teilabnahme.
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§4 KI-Ausgaben & Verantwortung
(1) KI-Ergebnisse sind probabilistisch und können Fehler enthalten; ArtificialWorkss sagt keine inhaltliche Richtigkeit zu.
(2) Der Kunde prüft kritische Inhalte vor produktiver Nutzung und bleibt inhaltlich/rechtlich verantwortlich.
(3) Keine rechtliche/steuerliche/medizinische o. ä. Beratung durch Systeme.
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§5 Vergütung, Zahlungsbedingungen
(1) Preise gemäß Angebot: Monatliches Pauschalentgelt (Flatrate); optional Einrichtungsgebühr.
(2) Rechnungen sind binnen 14 Tagen ohne Abzug fällig; bei Verzug gelten gesetzliche Verzugszinsen zzgl. pauschaler Mahnkosten.
(3) Aufrechnungs-/Zurückbehaltungsrechte bestehen nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
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§6 Flatrate, Nutzung & Fair-Use
(1) Das monatliche Pauschalentgelt umfasst Bereitstellung und Betrieb der beauftragten Lösung zur unbegrenzten Nutzung im Rahmen einer gewöhnlichen, geschäftsüblichen Verwendung („Flatrate“).
(2) Technische Leitplanken: Zur Sicherung der Plattform gelten angemessene Limits. Standardmäßig bis zu 2 gleichzeitige Sprachverbindungen (Concurrency) und 60 Requests/Minute pro Mandant. ArtificialWorks darf zur Stabilität vorübergehend drosseln/queuen.
(3) Fair-Use: Nicht umfasst sind massenhafte, überwiegend automatisierte Telemarketing-/Spam-Szenarien (z. B. systematische Kaltakquise, Autodialer/Robocalls, Broadcasts). Überschreitet die Nutzung den üblichen Geschäftsbedarf deutlich (z. B. dauerhaft >3× der typischen Vergleichsnutzung ähnlicher Kunden), kann ArtificialWorks eine Paket-Anpassung vorschlagen oder die Nutzung angemessen beschränken.
(4) Rechtskonformität: Der Kunde stellt die Rechtmäßigkeit seiner Nutzung sicher (Einwilligungen, Informationspflichten etc.). Bei Verstößen kann ArtificialWorks sperren/beschränken, bis Abhilfe erfolgt.
(5) Monitoring: Aggregierte Nutzungsdaten (Minuten, Sessions, Concurrency, Fehlerquoten) dürfen zur Stabilität, Transparenz und Fair-Use-Kontrolle erhoben werden.
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§7 Drittleistungen & Preisänderungen
(1) Drittleistungen (z. B. OpenAI-Tokens, Twilio-Minuten, Cloud-Hosting) sind im Pauschalpreis enthalten, sofern im Angebot nicht abweichend geregelt.
(2) Kostenänderungen: Erhöhen/senken sich wesentliche Beschaffungskosten für Drittleistungen gegenüber Vertragsbeginn um mehr als 10 %, ist ArtificialWorks berechtigt, den Pauschalpreis sachlich entsprechend zum Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums anzupassen. Der Kunde wird mindestens 30 Tage zuvor informiert.
(3) Sonderkündigung: Bei Preisanpassung nach Abs. 2 hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der Anpassung. Kündigt der Kunde nicht, gilt der neue Preis als akzeptiert.
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§8 Betrieb, Verfügbarkeit, Support (SLA kurz)
(1) Übliche Betriebszeit: Mo–Fr 9–17 Uhr (CET, außer gesetzl. Feiertage RLP).
(2) Reaktionszeit: kritisch (P1) ≤4 Std., normal (P2) ≤24 Std.
(3) Geplante Wartungen außerhalb Kernzeiten; Notfall-Wartungen bei Bedarf.
(4) Verfügbarkeiten hängen von Drittanbietern/Netzen ab; keine bestimmte Uptime, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
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§9 Laufzeit & Kündigung
(1) Sofern nicht anders vereinbart: Mindestlaufzeit 3 Monate, danach monatlich fortlaufend.
(2) Kündigungsfrist: 14 Tage zum Laufzeitende; Textform genügt (E-Mail).
(3) Wichtige Gründe zur fristlosen Kündigung bleiben unberührt (z. B. erheblicher Zahlungsverzug, Rechtsverstöße).
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§10 Änderungen (Change Requests)
Zusatz-/Änderungswünsche nach Projektstart werden als Change Request bewertet, separat angeboten und können Termine verschieben.
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§11 Datenschutz, Auftragsverarbeitung
(1) Parteien beachten DSGVO/TTDSG.
(2) Soweit ArtificialWorks personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien vor Produktivstart eine AV-Vereinbarung (AVV) (Anlage 2).
(3) Der Kunde ist verantwortlich für Rechtmäßigkeit der bereitgestellten Daten/Einsätze, Einwilligungen und Informationspflichten.
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§12 Vertraulichkeit
Vertrauliche Informationen sind geheim zu halten. Die Pflicht wirkt über das Vertragsende hinaus fort.
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§13 Haftung
(1) Unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit Haftung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden; insgesamt begrenzt auf die in den letzten 12 Monaten gezahlte Vergütung.
(3) Keine Haftung für Drittanbieter-Ausfälle, Daten-/Netz-/Provider-Störungen, höhere Gewalt.
(4) Für Datenverluste haftet ArtificialWorks nur, soweit der Kunde ordnungsgemäße Backups unterlassen hat.
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§14 Referenzen
ArtificialWorks darf Name/Logo des Kunden als Referenz nennen, sofern der Kunde dem nicht widerspricht. Vertrauliche Inhalte sind ausgenommen.
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§15 Abtretung, Subunternehmer
ArtificialWorks darf geeignete Subunternehmer einsetzen; Verantwortung bleibt bei ArtificialWorks. Der Kunde darf Rechte/Pflichten nur mit Zustimmung abtreten.
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§16 Textform, Salvatorische Klausel, Recht & Gerichtsstand
(1) Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Textform.
(2) Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt den Vertrag im Übrigen unberührt.
(3) Es gilt deutsches Recht, UN-Kaufrecht ausgeschlossen.
(4) Gerichtsstand, soweit zulässig: Landau in der Pfalz.
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Anlage 1 – Leistungsbeschreibung & SLA (Flatrate-Modell)
Paket „Business Flat“ (Beispiel – Zahlen/Bezeichnungen anpassen)
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Leistungsinhalt: Konzeption & Implementierung des AI-Agents/Chatbots/Voice-Bots, notwendige Integrationen (z. B. OpenAI, Twilio, n8n, Kalender/E-Mail), Tests, Go-Live; laufender Betrieb/Monitoring, kleinere Anpassungen & Pflege.
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Nutzung: Unbegrenzte Nutzung im Rahmen der Flatrate gemäß §6; keine volumenbasierte Abrechnung.
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Technische Leitplanken (Default): bis zu 2 gleichzeitige Sprachverbindungen, 60 Requests/Minute; erweiterbar nach Vereinbarung.
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Support/SLA: gemäß §8 (P1 ≤4 Std., P2 ≤24 Std.).
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Optionale Einmal-Leistung (falls gewünscht): Setup/Onboarding pauschal {€}.
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Nicht enthalten (bei Bedarf separat): umfangreiche Funktions-Erweiterungen/Custom-Development, komplexe Migrationsprojekte, große Daten-Trainings, dedizierte Infrastrukturen, Drittanbieter-Kosten außerhalb des vereinbarten Umfangs.
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Anlage 2 – Auftragsverarbeitung (Hinweis)
Vor Produktivstart schließen die Parteien eine AVV mit Beschreibung von Verarbeitungsgegenstand/-arten, TOMs, Unterauftragsverarbeitern, Lösch-/Rückgabekonzept und Kontrollrechten.
